2. Beschwerdemanagement
Von Kinder- und Elternseite aus gesehen sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die ersten Ansprechpartner bei Schwierigkeiten und Rückfragen hinsichtlich aller Belange der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Sie bearbeiten den Fall verantwortlich. Sehen die Klassenlehrer ihre Möglichkeiten erschöpft, wenden sie sich an die Abteilungsleitung. In komplexen Angelegenheiten entscheiden Klassenlehrer und Abteilungsleitung gemeinsam, ob das Einschalten der Schulleitung erforderlich ist.
Kurswechsel und Laufbahnberatung werden in ihrer Grundausrichtung im Rahmen der Quartals- und Zeugniskonferenzen durch alle unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer entschieden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer kommunizieren diese Empfehlungen an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an den Beratungstagen.
Die Klassenlehrer informieren die Abteilungsleitung über Kontakte mit behördlichen Stellen, die ein Kind betreffen. Über Maßnahmen nach §53 SchulG entscheidet die Abteilungsleitung im Gespräch mit den Klassenlehrern. Hier wird die Schulleitung hinzugezogen und führt die Maßnahme ggf. im Rahmen der Teilkonferenz durch. Die Schulleitung gewährleistet die Vergleichbarkeit des Vorgehens in allen Abteilungen.
Prinzipiell sind Eltern und Schülerinnen und Schüler nicht an einen Dienstweg gebunden. Wenden sie sich an Abteilungsleitung und Schulleitung, so bindet diese die Klassenlehrer ein.
In der offenen Sprechstunde der Schulleitung kann jedes Mitglied der Schulgemeinde eine Beschwerde vorbringen. Der Beschwerde wird im gemeinsamen Gespräch abgeholfen, nachdem die Schulleitung mit allen Beteiligten gesprochen hat.
Alle am Schulleben Beteiligten – Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer – können sich im Falle von Konflikten an die Sozialpädagogin Frau Seitz wenden und diese um Beratung oder auch um Moderation bitten.
3. Elternarbeit
Die Elternarbeit lässt sich in den organisatorischen Bereich und den pädagogischen Bereich unterscheiden.
… im organisatorischen Bereich:
– Unterstützung in der Daltonzeit
– Mittagsangebote
– Essensstifter und Helfer am Tag der offenen Tür, bei Schulfesten und Abschlusspräsentationen – Begleiter bei Ausflügen |
… im pädagogischen Bereich:
– Klassenpflegschaft
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4. Schülerrat und Schülervertretung
Der Schülerrat ist ein regelmäßig tagendes Gremium, welches sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern zusammensetzt, diese wählen Schülersprecher und Schülersprecherin. Schülerrat und Schülervertretungs-Sitzungen werden von den Schülersprecherinnen und Schülersprechern geleitet.
Vertreter des Schülerrats sitzen in der Schulkonferenz, hier werden auch Arbeitskreise vorgestellt und wichtige Informationen an die Klassen weiter gegeben.
Die Schülervertretung (SV) hat die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu vertreten. Dabei arbeitet sie mit der Schulleitung und den Lehrerinnen und Lehrern zusammen. Sie diskutiert Probleme in der Schule mit und nach Lösungen suchen. Die SV ist die Stelle, an der die Schülerinnen und Schüler ihre Wünsche ansprechen können. Jeder kann jederzeit bei der SV mitmachen, denn die SV ist freiwillig und für alle offen, die Lust haben, die Schule mit zu gestalten. Mit den Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrern tagt die SV wöchentlich.
Die SV-Verbindungslehrerinnen und -lehrer werden von den Schülerinnen und Schülern genau so wie die Schülersprecherinnen und Schülersprecher gewählt: entweder von allen (Vollversammlung) oder vom Schülerrat (KlassensprecherInnen).
Sie helfen der SV bei allem, was es zu organisieren gibt und beraten die SV bei ihren Entscheidungen
5. Feedbackkultur
Feedback ist ein zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung. Mittels eines reziproken Feedbackbogens holt jeder Fachlehrer in seinen Kursen einmal pro Halbjahr ein Feedback ein und bespricht das Ergebnis dieser Rückmeldung. Die SV überwacht die Einhaltung dieser Feedbackregelung.
In regelmäßigen Abständen werden zudem zentrale Aspekte der Schulentwicklung evaluiert.