Sie können das gesamte Schulprogramm interaktiv mit einer Prezi nach Ihren Interessen anschauen: https://prezi.com/view/HYaYWmbsVv3q8MosSN1b/
Haben Sie als Erziehungsberechtigte oder habt ihr als Lernende Sorgen und Nöte und wisst nicht genau, wen man ansprechen kann. Oder möchtet ihr wissen, was die Schule macht, wenn sie von den Sorgen oder Nöten erfährt? Ab Herbst 24 verlinken wir hier unser interaktives Kinderschutzkonzept und Sie können sich dazu informieren.
Eine Erziehung zu sozialer Verantwortung, Demokratie und Mitbestimmung kann nur gelingen, wenn alle zusammenarbeiten. Deshalb gibt es an unserer Schule eine Struktur, in der sich alle – Lernende, Erziehungsberechtigte und Lehrer – in die Arbeit der Schule einbringen können.
Erziehungsberechtigte, die Ideen und/oder Ressourcen haben, wenden sich an die Klassen- oder Schulpflegschaft oder nehmen Kontakt zur Schulleitung auf. Lernende, die aktiv werden wollen, sprechen die SV an.
Im Folgenden finden Sie dazu Grundlageninformationen für unsere Schule. Hier finden Sie die offiziellen Informationen des Schulministeriums zur Mitwirkung in der Schule (Stand August 2024).
1. Gremien der Schule
Das wichtigste Gremium in der Schule ist die Schulkonferenz. Hier haben Erziehungsberechtigte, Lehrer und Lernende jeweils 6 Stimmen. Die Schulleiterin leitet die Konferenz, hat aber selbst kein Stimmrecht. Die Vertretenden werden in den Sitzungen der Schulpflegschaft, des Schülerrats und der Lehrerkonferenz gewählt.
Einmal im Jahr, im Januar oder Februar, findet der Schulentwicklungsbasar (siehe Termine) statt. Dort können auch Erziehungsberechtigte und Lernende teilnehmen. Es werden Ziele besprochen, die dann in der Schulkonferenz abgestimmt werden. Diese Ziele werden in verschiedenen Arbeitskreisen bearbeitet, bei denen auch Erziehungsberechtigte und Lernende mitmachen können. Über die Lehrerkonferenz, die Schulpflegschaft und den Schülerrat werden alle informiert. Ein Arbeitskreis arbeitet so lange, bis das Ziel erreicht ist. Beispiele für aktuelle Arbeitskreise sind „Sprachsensible Schulentwicklung“, „Vielfalt“ und „Buddys“.
Erziehungsberechtigte und Lernende ab der 7. Klasse können auch an Fachkonferenzen teilnehmen, aber sie haben kein Stimmrecht. In diesen Konferenzen werden Lehrpläne und Regeln für die Notengebung besprochen. Außerdem tauschen sich die Lehrer dort über den Unterricht aus und arbeiten an dessen Verbesserung.
2. Beschwerdemanagement
Bei Problemen oder Fragen sind die Klassenleitung oder Stufenleitung in der Oberstufe die ersten Ansprechpartner für Lernende und Erziehungsberechtigte. Bei Bedarf und gemäß den Absprachen im Kollegium wenden sie sich an die Abteilungsleitung. In schwierigen Fällen entscheiden Klassenlehrer und Abteilungsleitung gemeinsam, ob die Schulleitung einbezogen werden sollte. Erziehungsberechtigte und Lernende können sich aber auch jederzeit direkt an eine Vertrauenslehrkraft oder die Schulsozialarbeit wenden. Wenn Sie sich direkt an die Schulleitung wenden, bindet diese die Klassen- oder Stufenleitungen ein.
Wechsel von Kursen und Laufbahnberatungen werden in den Quartals- und Zeugniskonferenzen von allen Lehrkräften besprochen. Die Klassenleitung gibt diese Empfehlungen an Lernende und Erziehungsberechtigte weiter. Erziehungsberechtigte müssen also nicht alle Fachlehrkräfte einzeln kontaktieren, da die Klassenleitung alle wichtigen Informationen hat.
Die Klassenleitung informiert die Abteilungsleitung über Kontakte mit behördlichen Stellen, die ein Kind betreffen. Über Maßnahmen nach §53 SchulG entscheidet die Abteilungsleitung im Gespräch mit der Klassenleitung. Hier wird die Schulleitung hinzugezogen. Ein Mitglied der Schulleitung spricht dann mit Erziehungsberechtigten und Lernenden. Ein Mitglied des Schulleitungsteams führt die Maßnahme ggf. im Rahmen der Teilkonferenz durch. Die Schulleitung gewährleistet die Vergleichbarkeit des Vorgehens in allen Abteilungen.
Prinzipiell sind Erziehungsberechtigte und Lernende nicht an einen Dienstweg gebunden. Wenden sie sich an Abteilungsleitung und Schulleitung, so bindet diese die Klassenlehrer ein.
In der offenen Sprechstunde der Schulleitung kann jedes Mitglied der Schulgemeinde eine Beschwerde vorbringen. Der Beschwerde wird im gemeinsamen Gespräch abgeholfen, nachdem die Schulleitung mit allen Beteiligten gesprochen hat.
Alle am Schulleben Beteiligten – Erziehungsberechtigte, Lernende und Lehrkräfte – können sich im Falle von Konflikten an die Sozialpädagogin Frau Seitz wenden und diese um Beratung oder auch um Moderation bitten.
5. Feedbackkultur
Feedback ist ein zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung. Mittels eines reziproken Feedbackbogens holt jede Fachlehrkraft in den Kursen regelmäßig Feedback ein. Besonders wichtig sind Gespräche über den Unterricht, in die Lernende sich einbringen. Besondere Rückmeldungen richten Erziehungsberechtigte bitte an die Fachlehrkraft oder Klassenleitung. Auch die Schulpflegschaft ist hier ein wichtiger Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte.
In regelmäßigen Abständen werden zudem zentrale Aspekte der Schulentwicklung evaluiert.