Die Marie-Kahle-Gesamtschule vergibt alle Schulabschlüsse, die in NRW erworben werden können:
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss nach Klasse 10 (Fachoberschulreife)
- der mittlere Schulabschluss nach Klasse 10 (Fachoberschulreife) mit Qualifikation
- Fachhochschulreife
- Abitur
Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch unserer Sekundarstufe II oder zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, einer Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.
Sekundarstufe II |
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13 | Hochschulreife(Abitur) | ||
12 | Fachhochschulreife | ||
11 | Fachhochschulreife |
Sekundarstufe I |
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10 | Hauptschulabschluss nach Klasse 10 |
Mittlerer Schulabschluss (früher: Fachoberschulreife) |
Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe |
9 | Hauptschulabschluss nach Klasse 9 |