Die Marie-Kahle-Gesamtschule vergibt alle Schulabschlüsse, die in NRW erworben werden können:

  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss nach Klasse 10 (Fachoberschulreife)
  • der mittlere Schulabschluss nach Klasse 10 (Fachoberschulreife) mit Qualifikation
  • Fachhochschulreife
  • Abitur

Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch unserer Sekundarstufe II oder zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, einer Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.

 

Sekundarstufe
II
13 Hochschulreife(Abitur)
12 Fachhochschulreife
11 Fachhochschulreife

 

Sekundarstufe
I
10 Hauptschulabschluss
nach Klasse 10
Mittlerer
Schulabschluss (früher: Fachoberschulreife)
Mittlerer
Schulabschluss mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
9 Hauptschulabschluss
nach Klasse 9
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